Am 20. April 1945, nachts, wurden im Keller der Schule am Bullenhuserdamm in Hamburg zwanzig jüdische Kinder im Alter zwischen 4 und 12 Jahren, gemeinsam mit ihren Betreuern, zwei französischen Ärzten und zwei holländischen Krankenpflegern, von SS–Leuten ermordet. Gleichzeitig wurden dort auch vierundzwanzig sowjetische Kriegsgefangene umgebracht.
Die Kinder waren Opfer von entsetzlichen medizinschen Versuchen im KZ Neugamme.
Die Engländer standen bereits vor Hamburg. Deshalb kam der Befehl aus Berlin, dass die Kinder und ihre Betreuer für immer verschwinden sollten. Die grausamen Taten sollten nicht entdeckt werden.
Für diese und andere Morde wurden 1946 in Hamburg die SS–Männer Jauch, Frahm, Speck, Dreimann und der KZ–Arzt Trzebinski von einem britischen Militärtribunal zum Tode verurteilt.
Ein Beteiligter, der SS–Obersturmführer Arnold Strippel, konnte fliehen. Zwar wurde er viel später, auf Druck der Angehörigen der Opfer, angeklagt. Sie warteten jedoch jahrelang vergeblich auf den Prozess. Das Gericht gewährte Strippel Verhandlungsunfähigkeit.